- Disponent
- Dis|po|nẹnt 〈m. 16〉 Angestellter, Abteilungsleiter mit begrenzter Vollmacht [zu lat. disponens „einteilend, verteilend“ <lat. disponere „einteilen, verteilen“]
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Dis|po|nẹnt, der; -en, -en [zu lat. disponens (Gen.: disponentis), 1. Part. von: disponere, ↑ disponieren]:1. (Wirtsch.) kaufmännischer Angestellter, der mit besonderen Vollmachten ausgestattet ist u. einen größeren Unternehmensbereich leitet:der D. kontrolliert die Aufträge.2. jmd., der am Theater für den Vorstellungs- u. Probenplan, für die Platzmieten u. für den Einsatz der Schauspieler u. Sänger verantwortlich ist.* * *
Disponẹnt[zu lateinisch disponere »ordnen«, »verteilen«] der, -en/-en, gehobener, mit besonderen Vollmachten ausgestatteter kaufmännischer Angestellter, der in einem größeren Geschäftsbereich oder einem engeren Aufgabengebiet selbstständig und eigenverantwortlich handeln und verfügen kann.* * *
Dis|po|nẹnt, der; -en, -en [zu lat. disponens (Gen.: disponentis) 1. Part. von: disponere, ↑disponieren]: 1. (Wirtsch.) kaufmännischer Angestellter, der mit besonderen Vollmachten ausgestattet ist u. einen größeren Unternehmensbereich leitet: der D. überwacht, kontrolliert die Aufträge; Ü wo die getrockneten Lesefrüchte feilgeboten werden, die der intellektuelle D. von der Konkursmasse der Kultur billig zusammengerafft hat (Adorno, Prismen 56). 2. jmd., der am Theater für den Vorstellungs- u. Probenplan, für die Platzmieten u. für den Einsatz der Schauspieler u. Sänger verantwortlich ist.
Universal-Lexikon. 2012.